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“Die Musik spricht für sich allein. Vorausgesetzt, wir geben ihr eine Chance.”

(Yehudi Menuhin)

Der musische Zweig richtet sich an musisch begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler. Musik ist Kernfach, so wie Deutsch oder Mathematik, und das Erlernen eines Instrumentes ist Pflicht. Der dazugehörige Instrumentalunterricht kann wahlweise kostenlos in der Schule (intern) oder privat (extern) organisiert sein. Dabei ist es von Vorteil, wenn man bereits ein Instrument spielt. Viele Kinder beginnen das gewählte Instrument aber auch erst mit dem Einstieg in Klasse 5.

Wer Freude an der Musik und am gemeinsamen Musizieren hat, wird sich in diesem Zweig sicherlich wohlfühlen.

Kurz zusammengefasst sind die Kennzeichen des musischen Zweiges:

  • Musik als Kernfach mit Schulaufgaben und Vorspielen
  • Erlernen eines Instrumentes ist Pflicht, entweder privat oder durch den kostenfreien Instrumentalunterricht in der Schule
  • vom Ministerium zugelassene Pflichtinstrumente: Klavier, Orgel, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune und klassische Gitarre; alle genannten Instrumente außer Oboe und Fagott werden bei uns im Haus als interner Instrumentalunterricht angeboten.
  • große Auswahl an Ensembles
  • Kunsterziehung und Deutsch als Profilfächer mit erhöhter Stundenzahl
  • Latein als verbindliche zweite Fremdsprache ab Klasse 6
  • Ab Klasse 11 Spanisch als Wahlmöglichkeit zum Erlernen einer dritten, spätbeginnenden Fremdsprache

Alle Kinder erhalten von uns in der 5. Klasse den gleichen Musikunterricht, sowie die gleiche Eingangssprache Englisch. Somit erfolgt die endgültige Zweigwahl erst zur 6. Klasse, sodass sich auch unentschlossene Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe noch Gedanken über die Zweigwahl machen können.

 

Die Stundentafel des musischen Zweiges G8, wie sie am Gymnasium Maria Stern praktiziert wird:

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_1#BayGSO-ANL_1-NN5

 

Jahrgangsstufen
Pflichtfächer 2)
5
6
7
8
9
10
11
Religionslehre/Ethik/Islamischer Unterricht
2
2
2
2
2
2
2
Deutsch
5
4
4
4
3
3
3
Englisch/Latein3)5)6)7)
5
4
4
3
3
3
3
Englisch/Latein3)5)6)7)
4
4
4
3
3
3
Mathematik
4
4
4
3
4
3
3
spät beginnende Informatik
2
Physik
2
2
2
2
Chemie
2
3
Biologie
2
2
2
Natur und Technik
3
3
2
Geschichte
2
2
2
2
1
Politik und Gesellschaft
2
Geographie
2
2
2
2
Wirtschaft und Recht
2
2
Kunst
2
2
2
1
1
1
1
Musik
2
2
2
2
2
2
2
Profilstunden8)11)
1
1
1
1
Instrument12)
1
1
1
1
1
1
1
Sport
2
2
2
2
2
verpflichtende Intensivierungsstunden9)
3
Modul zur beruflichen Orientierung10)
0,5
Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung
2
Summe
30
(+1)
30
(+1)
31
(+1)
30
31,5
34
34
freiwillige Intensivierungsstunden9)
6
2) [Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
3) [Amtl. Anm.:] Englisch ist verpflichtend erste oder zweite Fremdsprache.
5) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie im Rahmen des der Schule zur Verfügung stehenden Budgets Französisch und Englisch oder Latein und Englisch, am HG und am MuG nur Latein und Englisch als gleichzeitig einsetzende erste und zweite Fremdsprache mit insgesamt mindestens 24 Wochenstunden – in beiden Fächern – und mit jeweils mindestens drei Wochenstunden je Jahrgangsstufe und Fach anbieten. Dabei ist Französisch oder Latein erste Fremdsprache, in der insgesamt mindestens 13 Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss, und Englisch zweite Fremdsprache, in der insgesamt mindestens elf Wochenstunden Unterricht erteilt werden muss. Das Profil der ersten Fremdsprache – Französisch oder Latein – muss im Vergleich zur zweiten Fremdsprache – Englisch – erhalten bleiben, indem die insgesamt erteilte Wochenstundenzahl in der ersten Fremdsprache überwiegt.
6) [Amtl. Anm.:] Die Festlegung der Fremdsprachenfolgen in den an der Schule eingerichteten Ausbildungsrichtungen obliegt im Rahmen der vorstehenden Vorgaben und im Rahmen des der Schule zustehenden Budgets an Lehrerwochenstunden der Schule im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.
7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt. Am MuG dient die Profilstunde in Jahrgangsstufe 11 zur Stärkung des Faches Kunst.
9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
10) [Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
11) [Amtl. Anm.:] Die dritten Sportstunden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 können profilverstärkend eingesetzt werden, z.B. Tanz, Pantomime, Bewegungskünste. Sie können auch ganz oder teilweise in die Unterstufe verlagert werden. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich. Bei Verlagerung von Sportstunden am MuG in die Unterstufe kann die Profilstunde aus der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 8 vorverlagert werden.
12) [Amtl. Anm.:] Die Note im Instrumentalspiel geht in die Fachnote Musik ein. Der Unterricht im Instrumentalspiel kann nicht in Epochen erteilt werden.